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   SG Oldenburg, 14.07.2004 - S 15 V 14/03   

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https://dejure.org/2004,24097
SG Oldenburg, 14.07.2004 - S 15 V 14/03 (https://dejure.org/2004,24097)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2004 - S 15 V 14/03 (https://dejure.org/2004,24097)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - S 15 V 14/03 (https://dejure.org/2004,24097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 LBlGG; § 69 Abs. 4 SGB IX
    Bindungswirkung eines Anspruchs auf Blindengeld bei Feststellung der Blindheit durch ein Versorgungsamt für eine Stadtverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Anspruchs auf Blindengeld bei Feststellung der Blindheit durch ein Versorgungsamt für eine Stadtverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.07.2004 - S 15 V 14/03
    Statusentscheidungen von Versorgungsbehörden nach § 69 Abs. 4 SGB IX sind für die jeweils zuständigen Versorgungsbehörden verbindlich ( vergleiche Bundessozialgericht zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 4 Schwerbehindertengesetz in BSGE 52, 168, 174 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1989 - 4 L 83/89

    Landesblindengeld - Bindungswirkung der Feststellung des Versorgungsamtes

    Auszug aus SG Oldenburg, 14.07.2004 - S 15 V 14/03
    Der Regelung in diesem Verwaltungsakt kommt gegenüber der Stadt E. Bindungswirkung sowohl in positivem als auch negativem Sinne zu ( vergleiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26.Juli 1989 - 4 L 83/89 - ) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 12 SB 84/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf das Sitzungsprotokoll über die mündliche Verhandlung vom 28. Januar 2009, den sonstigen Inhalt der Prozessakte, der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der zum Verfahren beigezogenen weiteren Verfahrensakten des SG Oldenburg bzw. des erkennenden Gerichts (S 11 SB 317/03/L 13 SB 19/04, S 15 V 14/03/L 5 BL 4/04 und S 1 SB 295/06) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind und der Entscheidungsfindung des Senats zugrunde gelegen haben.
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